Eine Lehre bei der Schneebeli AG.
In unserer Schreinerei bilden wir «Schreiner-/in EFZ» in der Fachrichtung Möbel und Innenausbau aus. So wird den Lernenden das Erstellen und Montieren von Einzelmöbeln und Innenausbauten vermittelt. Dazu gehören bei uns Tische, Schränke, Korpusse, Kücheneinrichtungen, Innentüren sowie Wand- und Deckenverkleidungen.
Die Schreinerlehre dauert 4 Jahre, pro Lehrjahr bilden wir 1 bis 2 Lernende aus.
Voraussetzung für eine Schreiner-Lehre:
Vorbildung.
Obligatorische Schule mit mittleren/hohen Anforderungen abgeschlossen
Anforderungen.
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen
- zeichnerische Fähigkeiten
- logisches Denken
- exakte Arbeitsweise
- körperliche Beweglichkeit
- Sinn für Ästhetik
- gute Gesundheit (keine Überempfindlichkeit gegen Staub und erlaubte Bearbeitungsmittel aus dem chem. Bereich)
Schnupper-Tag.
Dafür heissen wir Schüler*innen ab der Oberstufe willkommen. Bei diesem 1-tägigen Praktikum vermitteln wir einen ersten Einblick in den Schreinerberuf.
1-wöchige Schnupperlehre.
Sie richtet sich an Schüler*innen von der 8./9. Klasse, die sich für eine Schreinerlehre entschieden haben und sich vorstellen können, bei uns die Schreinerlehre zu absolvieren. In der 1-wöchigen Schnupperlehre vermitteln wir einen vertieften Einblick in den Schreineralltag. Zudem schauen wir speziell auf das handwerkliche Geschick, die Auffassungsgabe und das Teamverhalten.
Für weitere Informationen zu Lehrstellen und Schnupperlehre steht unser Lehrmeister Stefan Weingart unter E-Mail s.weingart@schneebeli.ch oder per Telefon 043 322 77 83 gerne zu Verfügung.
Allgemeine Grundsätze zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung:
Den Verbundpartnern der Berufsbildung ist es wichtig, dass Jugendliche eine passende
Lehrstelle finden und Lehrbetriebe die geeigneten Lernenden rekrutieren können.
Gemeinsame Grundsätze zu Berufswahl- und Rekrutierungsprozess von zukünftigen
Lernenden ermöglichen eine sorgfältige, zeitlich gut abgestimmte Berufswahl im Interesse
aller Beteiligten. Das Commitment wird auch von den privaten Anbietern von Lehrstellenportalen mitgetragen.
In diesem Sinne erklären die beteiligten Akteure ihre Absicht, sich im Rahmen ihrer
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der folgenden Grundsätze
einzusetzen:
- Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur
Bewerbung ausgeschrieben. - Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn
genehmigt.
Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen,
Betriebe und Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der
Gefahr von Lehrvertragsabbrüchen aufgrund einer ungeeigneten Auseinandersetzung mit der Berufswahl und einem Leistungsabbau in der Schule entgegen.